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Mandanteninformation Dezember 2009
Der Koalitionsvertrag der neuen Regierungsparteien enthält auch einige Aussagen über neu geplante steuerliche Regelungen, die hier allerdings nur kurz benannt werden können, weil konkrete Beschlüsse dazu noch fehlen. Danach will die Bundesregierung in einem ersten Schritt u.a.:
- zum 01.01.2010 den Kinderfreibetrag auf voraussichtlich 7008 € und das Kindergeld um 20 € pro Kopf erhöhen
- bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern ein Wahlrecht einführen, die Sofortabschreibung bis 410 € oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 €
- den steuerlichen Abzug privater Steuerberatungskosten wieder einführen
- die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten neu ordnen
- die Besteuerung von Jahreswagenrabatten für Mitarbeiter zügig auf ein realitätsgerechtes Maß bringen; in diesem Zusammenhang soll auch die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge überprüft werden
- ab dem 01.01.2010 für Beherbergungsleistungen in Hotel- und Gastronomiegewerbe den Mehrwertsteuersatz auf 7 % ermäßigen
- die elektronische Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise ermöglichen
- bei den Verlustabzugsbeschränkungen („Mantelkauf“) die zeitliche Beschränkung bei der Sanierungsklausel zur Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen aufheben und den Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven zulassen
- bei der Erbschaftsteuer die Steuersätze für Geschwister und Geschwisterkinder reduzieren
- die Behaltensfrist, innerhalb der ein Unternehmen von den Erben weitergeführt werden muss, um die Steuervorteile für Betriebsvermögen zu erhalten, sowie die Lohnsummenregelung zu reduzieren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Inkraftftreten der vorgesehenen Änderungen.
2.1 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer
Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sind Aufwendungen für ein beruflich/ betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer nur noch steuerlich abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bildet. Kosten für ein Arbeitszimmer beispielsweise von Lehrern, bei denen der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit regelmäßig in der Schule liegt, sind nach dieser Rechtsprechung nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig.
In einem Beschluss vom 25.08.2009 äußert der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch ernstliche Zweifel daran, ob das ab 2007 geltende Verbot, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abzuziehen, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß ist. Es bestünden hier ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung.
Es empfiehlt sich daher, Aufwendungen für Arbeitszimmer vollumfänglich geltend zu machen und gegen abweichende Steuerbescheide Einspruch einzulegen.
2.2 Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages
Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der dauerhaften Erhebung des Solidaritätszuschlages für die Jahre ab 2005 angezweifelt und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Mit einer Entscheidung kann aber erst in 1 bis 2 Jahren gerechnet werden. Es ist damit zu rechnen, dass in Bälde die Finanzämter die dann ergehenden Bescheide mit einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk versehen werden. Für bis dahin noch ergehende Bescheide empfiehlt es sich, Einspruch einzulegen. Soweit die Bescheide aufgrund bestehender Zustellvollmacht bei uns eingehen, erfolgt dies durch uns ohne dass eine besondere Beauftragung erforderlich ist.
2.3 Steuervorteile für den Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen
Seit dem 01.01.2009 sind Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) besser von der Steuer absetzbar. Der bisherige Steuerbonus von bis zu 600 € pro Jahr wird auf 1.200 € verdoppelt. Das heißt von 6.000 € Arbeitskosten können 20 %, also 1.200 €, direkt von der Steuer abgezogen werden. Sind die Arbeitskosten höher, bleibt es bei den 1.200 €.
2.4. Bessere Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen seit dem 01.01.2009
Wer Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Pflegedienstleistungen hat, der bekommt dafür Steuerermäßigungen. Die Förderung wird ab 01.01.2009 auf einheitlich 20 % der Aufwendungen ausgeweitet, die Höchstgrenze liegt bei 4.000 € pro Jahr. Diese Förderung gilt auch für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse.
Ab 01.01.2010 haben Arbeitgeber analog dem Verfahren von Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweisen Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer elektronisch an die „Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Hiermit soll insbesondere die Bewilligung von Sozialleistungen vereinfacht werden.
Sofern die Durchführung der Lohnabrechnung durch unsere Kanzlei erfolgt, werden wir auch die Übermittlung nach dem ELENA-Verfahren über das DATEV-System vornehmen. Soweit hierzu zusätzliche Angaben Ihrerseits erforderlich sind, wird sich der Lohnbearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen.